Anlässlich der heute eingereichten Verfassungsklage des Landes Hamburg zum Betreuungsgeld erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Caren Marks:
Die heute eingereichte Verfassungsklage des Landes Hamburg macht einmal mehr deutlich: Eine Leistung, die für die Nichtinanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gezahlt wird, ist nicht nur falsch, sondern unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Caren Marks

Das Betreuungsgeld ist bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitisch fehlgeleitet. Es konterkariert die Ziele einer modernen Familien- und Kinderpolitik und den dringend notwendigen Ausbau der Krippen und Kitas.

Der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb ist seit Langem massiver verfassungsrechtlicher Kritik ausgesetzt. Auch das Bundespräsidialamt hat neulich intensiv die Vereinbarkeit des Betreuungsgeldes mit dem Grundgesetz geprüft.

Familienfreundlichkeit, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Bildungschancen von Kindern kommen in diesem Land nur voran, wenn die Einführung des Betreuungsgeldes sofort gestoppt und stattdessen der Betreuungsausbau forciert wird.