Informationen für Erstwähler:innen

Erstwähler:innen zur Bundestagswahl 2025: Alles, was du wissen musst
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wenn du zum ersten Mal wahlberechtigt bist, hast du bestimmt viele Fragen: Was erwartet dich beim Wahlprozess? Warum bekommst du Postkarten oder Briefe von politischen Parteien wie der SPD? Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um deine erste Bundestagswahl.
Als Erstwähler:in hast du die Möglichkeit, auf zwei Arten an der Bundestagswahl teilzunehmen. Du kannst entweder direkt ins Wahllokal gehen und dort deine Stimme abgeben oder die Briefwahl nutzen, falls du an dem Wahltag verhindert bist. Falls du Briefwahl machen möchtest, informier dich direkt hier Wie deine Stimme zählt - SPD-UNTERBEZIRK REGION HANNOVER, wie die Briefwahl funktioniert.
Warum bekommst du Post oder Briefe von Parteien?
In der Region Hannover haben zahlreiche Erstwähler:innen eine Postkarte oder einen Brief von der SPD und ihren Kandidierenden erhalten, um sie über ihr Wahlrecht zu informieren. Diese personalisierte Ansprache ist rechtlich durch Paragraf 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) möglich, der es den Kommunalverwaltungen erlaubt, Informationen aus dem Melderegister an Parteien und Wählergruppen weiterzugeben. Die Parteien können diese Informationen nutzen, um dich gezielt über die Wahl und ihre Programme zu informieren. Nach der Wahl werden alle Adressen gemäß den gesetzlichen Vorgaben vernichtet, sodass deine Daten nicht weiterverwendet werden. Für andere Zwecke dürfen wir diese Daten nicht nutzen.
Falls du künftig keine Post mehr von Parteien erhalten möchtest, hast du die Möglichkeit, eine Auskunftssperre bei deiner Gemeinde zu beantragen. Diese Sperre verhindert, dass deine Adresse an Parteien weitergegeben wird.
Die Bundestagswahl ist deine Chance, Einfluss zu nehmen. Nutze dein Wahlrecht und informiere dich gut!
Deine Stimme zählt!