Du bist am Wahlsonntag unterwegs oder verhindert, aber deine Stimme soll trotzdem zählen? Kein Problem, wähle einfach per Briefwahl! Hier erfährst du, wie das funktioniert.

Wie und wo beantrage ich die Briefwahlunterlagen?

Um per Briefwahl abzustimmen, brauchst du einen Wahlschein. Den kannst du bei der Gemeinde deines Hauptwohnsitzes beantragen – und das sogar online in vielen Städten. Entweder beantragst du ihn schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail), indem du deinen Namen, Geburtsdatum und Adresse angibst, oder du wartest, bis dir die Wahlbenachrichtigung zugeschickt wird. Der Versand der Wahlbenachrichtigungskarten für Stadt und Umland startet voraussichtlich Mitte Januar und endet am 1. Februar. Dann füllst du die Karte aus und schickst sie an deine Gemeinde zurück. 

Für die Landeshauptstadt ist das Abholen der Wahlunterlagen an folgenden Adressen möglich: Neues Rathaus (im Bürgersaal im Erdgeschoss), Platz der Menschenrechte 1; PodbiPark, Lister Straße 8 und im Lindener Rathaus, Lindener Marktplatz 1. Für die Umlandkommunen sind die jeweiligen Rathäuser die Anlaufstellen.

Welche Fristen gibt’s?

Je früher du den Antrag stellst, desto schneller bekommst du deine Unterlagen. Du musst nicht unbedingt auf die Wahlbenachrichtigung bzw. den Wahlschein warten. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich. Die Unterlagen werden jedoch frühestens ab Anfang Februar verschickt. Der späteste Termin für den Antrag auf Briefwahl ist der Freitag (21. Februar 2025) vor dem Wahltag (23. Februar) um 15.00 Uhr. In besonderen Fällen kannst du den Wahlschein auch noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr beantragen. Sobald du deine Unterlagen hast, füllst du alles aus und schickst es zurück. Übrigens: Innerhalb Deutschlands musst du den Wahlbrief nicht frankieren, wenn du ihn per Post abschickst, aus dem Ausland jedoch schon. Denke dran: Der Wahlbrief muss bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag bei deiner Kommune sein! Wegen der knappen Fristen ist es eine gute Idee, die Wahlunterlagen direkt zu beantragen und nach dem Erhalt schnell zurück an die Gemeinde zu schicken, damit alles rechtzeitig ankommt.

SPD Erklär-Grafik zur Briefwahl anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl 2025

Wie funktioniert das Wählen per Briefwahl? 

Wenn du deine Wahlunterlagen bekommen hast, kannst du loslegen. Du solltest Folgendes in deinem Umschlag finden: Wahlschein, amtlicher Stimmzettel (mit Erst- und Zweitstimme), Stimmzettelumschlag (blau), Wahlbriefumschlag (rot) und ein Merkblatt für die Briefwahl. Jetzt geht’s ans Abstimmen: Setze deine beiden Kreuze auf dem Stimmzettel (für Erst- und Zweitstimme) – persönlich und unbeobachtet. Dann steckst du den ausgefüllten Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und klebst ihn zu. Nicht vergessen: Der Wahlschein muss mit Datum und Unterschrift versehen werden, sonst zählt deine Stimme nicht!

Jetzt packst du den unterschriebenen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag und verschließt ihn gut. Ab zum Postkasten oder direkt zu deiner Kommune – und fertig! Du kannst auch vor Ort per Briefwahl abstimmen. Holst du deine Unterlagen persönlich ab, hast du die Möglichkeit, direkt in der Kommune, meist im Rathaus vor Ort, zu wählen. Denk dabei daran, deine Stimme persönlich und unbeobachtet abzugeben. Deinen Personalausweis solltest du zur Identifikation bei dir haben.

Mach’s dir einfach und leiste deinen Beitrag zur Demokratie, indem du wählst – auch, wenn du nicht vor Ort sein kannst!

Hier erfährst du mehr...

Quelle:  Briefwahl - Die Bundeswahlleiterin

HAZ.de - Die Bundestagswahl 2025 für Briefwähler: Das müssen Sie wissen