Schutz politischer Meinungsfreiheit oder Rechtsverweigerung gegenüber den Opfern antisemitischer Volksverhetzung?
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25. November 2019, 19:00
Vortrag und Diskussionsveranstaltung
Vortrag von Professor Dr. Martin Heger (Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte an der Humboldt Universität in Berlin)
Anschließend diskutieren:
Professor a.D. Dr. Hajo Funke (Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft)
Dr. Rebecca Seidler (Vorstand Liberale Jüdische Gemeinde Hannover)
Dr. Kay Schweigmann-Greve (Deutsch-Israelische Gesellschaft Hannover)
Matthias Waldraff (Rechtsanwalt Hannover)
Moderation: Christina von Saß (Journalistin beim NDR)
Ein unappetitlicher Randaspekt der Europawahlen waren die bundesweit aufgehängten Plakate der kleinen, juden- und israelfeindlichen Splitterpartei „Die Rechte“: Von Solidaritätsbekundungen für die greise inhaftierte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck – sie fungierte als „Spitzenkandidatin“ der Partei und wird als Opfer der deutschen Justiz präsentiert – über Drohungen „Wir hängen nicht nur Plakate auf!“ (mit klein geschriebenem Zusatz „wir kleben auch Aufkleber“) bis zu einer offenen Vernichtungsdrohung gegenüber „Israel“ – bewusst offengelassen, ob damit der Staat Israel oder das Volk Israel gemeint war. Hier wurde aggressiv versucht, Antisemitismus als eine Meinung unter vielen gesellschaftsfähig zu machen.
Insbesondere das Plakat „Zionismus stoppen! Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“ war vielerorts Anlass für Strafanzeigen wegen Volksverhetzung, so auch in Hannover. Hier wurden Strafanzeigen von Einzelpersonen aus den jüdischen Gemeinden, der Liberalen Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R, dem Verein „Christen und Juden in Niedersachsen e.V.“, der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und anderen gestellt, und auch die Landeshauptstadt Hannover erstattete Anzeige. Zum allgemeinen Entsetzen kam die hannoversche Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass bereits „aus rechtlichen Gründen“ hier keine Ermittlungen zu führen seien! Inzwischen liegen die Anzeigen im Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle, die nun unter Einbeziehung eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens von Prof. Heger – das zum entgegengesetzten Ergebnis kommt – über den Beschluss der hannoverschen Staatsanwaltschaft entscheiden muss. Leider hat sich die Generalstaatsanwaltschaft nicht bereit erklärt, an der Diskussion mit einem eigenen Vertreter teilzunehmen.
Die demokratische Zivilgesellschaft darf diese Entwicklung nicht ignorieren, wir laden daher zur Diskussion ein!
Veranstalter: Deutsch Israelische Gesellschaft Hannover und Region Hannover Gedenkstätte Ahlem
ViSdP: Kay Schweigmann-Greve und Stefanie Burmeister