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Wahlen

Wahlen sind ein elementarer Bestandteil eines demokratischen Systems, gewährleisten sie doch die Mitbestimmung der Beteiligten. Insofern überrascht es nicht, wenn Wahlen auch innerhalb von politischen Parteien eine hohe Bedeutung zukommen. Innerhalb der SPD regelt die Wahlordnung als fester Bestandteil des SPD-Organisationsstatuts die Wahlen zu Ämtern, Funktionen, Kandidaturen und Delegierten.

Innerhalb der SPD sind Wahlen - bis auf die Abstimmung über Revisor:innen - ausnahmslos schriftlich und geheim abzuhalten. Die Wahlordnung der SPD unterscheidet dabei zwischen einer Einzelwahl und einer Listenwahl, also der Abstimmung über ein Einzelamt oder dem Votieren über gleichartige Parteiämter. Entsprechend unterschiedlich sind die Wahlzettel gestaltet. Wählen (stimmberechtigte) Mitglieder bzw. Delegierte bei einer Einzelwahl anhand der Optionen ja, nein und Enthaltung ab, votieren sie im Rahmen einer Einzelwahl ausschließlich mit der Option ja. Auch die Zahl der abzugebenen Stimmen richtet sich nach Einzel- und Listenwahl. 

In Form eines Tagesordnung müssen Wahlen innerhalb der SPD mindestens eine Woche vor einer Veranstaltung schriftlich angekündigt werden. Längere Fristen können sich aus spezifischeren Satzungen und Statuten der jeweiligen Gliederungsebene ergeben.

Hier geht es zur Wahlordnung der SPD.


Wahlkreiskonferenz

Im Vorfeld von demokratischen Wahlen für die kommunale Ebene oder ein Parlament (Land, Bund, Europa) stellen politische Parteien und Vereinigungen Kandidat:innen auf. Hierfür hat der Gesetzgeber klare Vorgaben in Wahlgesetzen gemacht. Nur wenn eine Legitimationskette durch die politischen Parteien gewahrt wird, landen Kandidat:innen tatsächlich auf dem letztlichen Wahlzettel.

Zur Aufstellung von Direktkandidat:innen in Wahlkreisen halten Parteien so genannte Wahlkreiskonferenzen ab. Wahlweise als Vollversammlung, also unter Einladung aller in dem Wahlkreis gemeldeten Mitglieder, oder nach dem Delegationsprinzip stimmen Genoss:innen über die jeweiligen Kandidat:innen zu staatlichen Wahlen ab. Die Grenzen eines Wahlkreises werden dabei per Gesetz festgelegt. Wahlkreiskonferenzen werden durch die SPD in der Region Hannover regelmäßig veranstaltet zur Kommunalwahl, zur Landtags- und zur Bundestagswahl.

Weiterführende Informationen zu dem Zusammenspiel aus staatlicher Wahlgesetzgebung und parteilicher Ordnung geben die zuständigen Wahlleiter:innen, so die Bundeswahlleitung, die Landeswahlleitung oder die Kreiswahlleitung.

www.bundeswahlleiterin.de


Webkasse

Die Webkasse, das digitale Kassenbuch der SPD, steht allen Finanzverantwortlichen von Ortsvereinen bis Landesverbänden zur Verfügung. Mit Hilfe der Webkasse können Buchungen von Geldein- und ausgängen, Spenden und Einnahmen und Ausgaben rechtssicher verbucht werden. Der SPD-Unterbezirk Region Hannover bietet unregelmäßig und auf Nachfrage Schulungen für Kassierer:innen an.

Das aktuelle Handbuch für Kassierer:innen enthält zahlreiche Informationen und Wissenswertes rund um die Aufgabe der Finanzverantwortlichen.

Weitere Informationen zur Webkasse gibt es hier.