Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Caren Marks, nahm an der internationalen Konferenz "High Level Global Conference on the Universal Prohibition of Corporal Punishment" auf Malta teil.

Die zweitägige Konferenz fand auf Einladung der maltesischen Regierung statt. Ziel der Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen und internationalen Organisationen aus rund 50 Ländern war es, weltweit Fortschritte für ein gewaltfreies Aufwachsen von Kindern zu erzielen. „Jegliche Form von Gewalt in der Erziehung birgt erhebliche Risiken für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Zudem haben Kinder, die selbst Gewalt ausgesetzt waren, ein vielfach erhöhtes Risiko, als Jugendliche oder Erwachsene selbst gewalttätig zu werden - sowohl gegen Gleichaltrige als auch gegen die eigenen Kinder. Nur eine gewaltfreie Erziehung kann diesen Kreislauf durchbrechen“, erklärt Caren Marks. Deutschland setzt beim Schutz von Kindern vor Gewalt in besonderem Maße auf Prävention. Und so stellte Caren Marks vor Ort das erfolgreiche Bundesprogramm Frühe Hilfen vor: „Damit Kinder gewaltfrei aufwachsen und sich gut entwickeln können, ist es wichtig, ihre Eltern zu stärken und zu unterstützen. Hier setzen die Frühen Hilfen mit ihren lokalen Netzwerkstrukturen an, die wir seit mehr als zehn Jahren fördern. Werdende und junge Eltern, vor allem in belasteten Lebenslagen, erhalten frühzeitig passgenaue Unterstützung. So werden Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig erkannt und reduziert.“ Die "Global Initiative on the Universal Prohibition of Corporal Punishment" ist ein weltweites Bündnis aus nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen, die sich ein universelles Verbot und die Beseitigung körperlicher Bestrafung zum Ziel gesetzt haben. Bisher haben rund ein Viertel aller VN-Mitgliedstaaten die körperliche Bestrafung von Kindern gesetzlich verboten. In Deutschland ist das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung seit dem Jahr 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.