Zur Debatte zum Gesetzentwurf des Bundesrats zur Aufhebung des Betreuungsgeldes sowie zur 2./3. Lesung des Betreuungsgeldergänzungsgesetzes erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Das Betreuungsgeldergänzungsgesetz, mit dem der Staat zukünftig Modelle einer privaten Altersvorsorge oder eines privaten Bildungssparens als weitere Variante des Betreuungsgelds fördern soll, ändert nichts an der grundsätzlich falschen Ausrichtung des Betreuungsgeldes.


Dieses führt - ob als Bargeld oder als Sachleistung - bildungs-, integrations- und gleichstellungspolitisch in die Sackgasse. Zudem werden Familien ungleich behandelt. Denn Familien, die öffentlich geförderte Angebote in einer Kita oder in Kindertagespflege für ihr Kind in Anspruch nehmen, haben keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld. Andere Familien, die ihr Kind zu Hause betreuen oder durch privat finanzierte Betreuungsangebote betreuen lassen, sollen einen Anspruch auf Betreuungsgeld haben.
Das Betreuungsgeld ist und bleibt eine milliardenschwere Fehlinvestition. Der Gesetzentwurf des Bundesrates fordert zu Recht die Abschaffung des Betreuungsgeldes.
Deutschland investiert zu wenig in frühkindliche Bildung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren, nämlich nur 0,1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Damit liegt Deutschland auf einem der hinteren Plätze im europäischen Vergleich. Diese Zahlen machen deutlich, worauf es jetzt ankommen muss: Plätze und Qualität in Kitas und in Kindertagespflege weiter ausbauen und stärker finanziell fördern. Das Betreuungsgeld konterkariert dieses wichtige Ziel.