Bundestagswahl 2025
Durch den Bruch der Ampel-Regierung am 6. November 2024 kommt es aller Voraussicht nach am 23. Februar 2025 zu einer vorgezogenen Bundestagswahl.
- Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellt am 11. Dezember im Deutschen Bundestag den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen – in der Erwartung, dass das Gegenteil passiert.
- Eine Abstimmung im Bundestag ist frühestens 48 Stunden später möglich. Der Deutsche Bundestag entscheidet voraussichtlich am 16. Dezember über den Antrag von Olaf Scholz.
- Der Kanzler schlägt nach Artikel 68 Grundgesetz Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor, den Deutschen Bundestag aufzulösen.
- Steinmeier hat nun 21 Tage Zeit, um den Deutschen Bundestag aufzulösen. Er ist nicht verpflichtet, dies zu tun.
- Wenn der Bundespräsident den Deutschen Bundestag auflöst, setzt er zugleich den Termin für die Neuwahl an. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Deutschen Bundestags stattfinden.
- Üblicherweise folgt der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung für den Wahltermin: 23. Februar 2025 werden.
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz). Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden (siehe oben).
Zur Bundestagswahl 2025 werden wir hier unterschiedliche Informationen aufbereiten, die nach und nach ergänzt werden.
(Stand: 12. November 2024)